Schließung der Kindertagesstätten - Phase Rot
Neue Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum 22.03.2021 in Kraft.
I Kindertageseinrichtungen
Schulen
sind ab dem 22. März 2021 geschlossen zu halten
II eine Notbetreuung in den Kindergärten ist entsprechend den §§ 20, 42 und 43 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO abzusichern
Regelungen des §3 „Betretungs- und Teilnahmeverbot“:
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