Nachrichten

Die Meldestelle im OT Georgenthal informiert

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Landgemeinde Georgenthal,

in der Woche vom 24.01. bis 28.01.2021 ist die Meldestelle im Ortsteil Georgenthal aufgrund technischer Umstellungen geschlossen.

Die Außenstelle der Meldestelle in Schönau v.d.W. bleibt jedoch regulär geöffnet. Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten können Sie unter https://www.georgenthal.de/rathaus/verwaltung

Bitte beachten Sie:
Zutritt der Meldestelle nur mit Termin und nach der 3G-Regelung. Bringen Sie diesbezüglich bitte Ihren Nachweis mit.
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Nachrichten

Die Meldestelle/ Außenstelle Schönau v.d.W. informiert

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Landgemeinde Georgenthal,
 
Am 20.01. und 21.01. ist die Außenstelle in Schönau v.d.W. geschlossen. Während der Schließzeit können Sie sich bei Anliegen an die Meldestelle im Ortsteil Georgenthal wenden.
 
Bitte beachten Sie:
Zutritt der Meldestelle nur mit Termin und nach der 3G-Regelung. Bringen Sie diesbezüglich bitte Ihren Nachweis mit.
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Nachrichten

Terminplan: Georgenthaler Amtsblatt 2022

Unter https://www.georgenthal.de/rathaus/amtsblatt finden Sie ab sofort den Terminplan des Georgenthaler Amtsblattes mit Annahmeschluss und Erscheinung der Ausgaben für den Jahrgang 03, 2022.
 
Die erste Ausgabe erscheint am 21. Januar 2022.
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Corona-News

Zugangsbeschränkungen für die Verwaltung der Landgemeinde Georgenthal

Ab sofort gelten, vorerst bis zum 20.12.2021, Zugangsbeschränkungen für die Verwaltung (3G-Regelung).
 
Bitte beachten Sie wie folgt:
  • Bis (vorerst) zum 20.12.2021 gilt in der Verwaltung die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet).
  • Vereinbaren Sie vorab einen Termin beim jeweiligen Amt/Sachbearbeiter. Die Kontaktdaten können Sie der Website unter https://www.georgenthal.de/rathaus/verwaltung entnehmen oder dem Amtsblatt.
  • Bringen Sie bitte Ihren Nachweis zum Termin mit; dieser wird am Eingang der Verwaltung kontrolliert. Als Testnachweis gilt ein Dokument einer offiziellen Teststelle oder ein Arbeitgeber-/Schultest (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden; PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Vor Ort durchgeführte Schnelltests sind nicht zulässig.
  • Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2).
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