Sehr geehrte Eltern,
in den letzten Tagen erhielten Sie den Gebührenbescheid bzgl. der Elternbeiträge
für den Monat März 2020.
Wie Sie sicher den Medien entnehmen konnten, wird die Beitragspflicht für die Elternbeiträge
während der Schließzeit in der Corona-Krise ausgesetzt.
Die Erstattung der im März gezahlten Beiträge wird wie folgt umgesetzt.
Im Monat April werden seitens der Gemeinde keine Beiträge erhoben.
Nach Beendigung der Schließzeit, wird die nicht Beitragsfähige Zeit ermittelt.
Sollten dann noch zu viel gezahlte Beiträge ermittelt werden, werden diese dann im Mai verrechnet.
Die Beitragsfreiheit tritt für die durch die Notbetreuung betreuten Kinder nicht in Kraft.
Hier wird weiterhin der fällige Beitrag erhoben.
Wir möchten Sie bitten, die bestehenden Lastschriftaufträge nicht zu kündigen.
Die Kündigung der Lastschriftaufträge führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufkommen bei Wiedereinsetzung der Beitragspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sandy Frank
Beauftragte für die Landgemeinde Georgenthal