Auf dem Stimmzettel des Gemeinderates ist versehentlich eine fehlerhafte Nummerierung bei Wahlvorschlag Nr. 3 abgedruckt.
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht werden keine neuen Stimmzettel für die Briefwahl ausgegeben.
Demzufolge behalten die bereits versandten Wahlunterlagen ihre Gültigkeit.