Die Landgemeinde Georgenthal verleiht aufgrund ihrer Satzung zur Ehrenordnung jährlich an Personen und Personenvereinigungen, die sich in besonderer Art und Weise ehrenamtlich insbesondere auf sozialem, kulturellem, kommunalpolitischem, sportlichem, ökonomischem oder ökologischem Gebiet um die Landgemeinde Georgenthal und ihre Einwohner verdient gemacht haben, das Ehrenamt in besonderer Weise fördern, oder anderweitig zur Erhöhung des Ansehens der Landgemeinde beigetragen haben, die Ehrenmedaille der Landgemeinde Georgenthal. Ebenso kann das Lebenswerk verdienstvoller Bürger mit der Ehrenmedaille gewürdigt werden.
Vorschläge zur Verleihung der Ehrenmedaille der Landgemeinde Georgenthal kann jede natürliche und jede juristische Person bis zum 31. März des Jahres der vorgesehenen Verleihung gegenüber dem Bürgermeister einbringen.
Über die Verleihung der Ehrenmedaille entscheidet der Gemeinderat der Landgemeinde durch Beschluss in nichtöffentlicher Sitzung.
Die Gemeindeverwaltung bittet daher um Einreichung von Vorschlägen zur Verleihung der Ehrenmedaille der Landgemeinde Georgenthal im Jahr 2024.
Die Vorschläge sind schriftlich unter Angabe des Absenders mit einer ausführlichen Begründung bis zum 31. März 2024
auf dem Postweg an die Gemeindeverwaltung Georgenthal,
Herrn Bürgermeister Florian Hofmann
Tambacher Straße 02
99887 Georgenthal
oder per E-Mail an hauptverwaltung@georgenthal.de zu richten.
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Die Datenschutzinformationen gemäß Artikel 12, 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind auf der Internetseite der Landgemeinde Georgenthal unter www.georgenthal.de hinterlegt und dort einsehbar. https://www.georgenthal.de/datenschutz