Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet PV-Freiflächenanlage „Im Vitzerod“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Georgenthal hat in seiner Sitzung am 04.10.2022 (Beschluss-Nr. 57/2022) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaikanlage für das Sondergebiet PV-Freiflächenanlage „Im Vitzerod“ für das im Plan dargestellte Gebiet beschlossen.

Lageplan mit Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes in einer Größe von ca. 16 ha umfasst die Fläche des Grundstückes der Gemarkung Georgenthal, Flur 13, Flurstück 65/51.

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Flächen für erneuerbare Energien im Gemeindegebiet.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll Baurecht für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage inkl. der für den technischen Betrieb notwendigen bauliche Anlagen geschaffen werden. Für den Geltungsbereich soll ein Sondergebiet mit entsprechenden Nutzungsfestsetzungen ausgewiesen werden.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich gemäß §3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 31.07.2023 bis einschließlich 31.08.2023

in der Gemeindeverwaltung Georgenthal, Tambacher Str. 2, Bauamt, Raum 203, während folgender Dienstzeiten

Montag                   09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag                 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag            09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag                    09:00 – 12:00 Uhr

frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Georgenthal unter https://www.georgenthal.de/rathaus/bauleitplanung/ des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der vorgenannten Auslegungsfrist hat jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Entsprechende Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Georgenthal deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden gemäß §4 Abs. 1 BauGB parallel beteiligt.

F. Hofmann
Bürgermeister