Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Emleben

Hiermit wird die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Emleben öffentlich bekannt gemacht.

>> Link zur Hebesatzung <<

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

  1. Durch den Gemeinderat wurde am 30.05.2024 mit Beschluss Nr. 13/2024 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Emleben beschlossen.
  2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 06.06.2024 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.
  3. Mit Datum vom 11.06.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha gem. § 21 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz ThürKO die Eingangsbestätigung in der jeweils gültigen Fassung zu o.g. Satzung erteilt. Die Satzung darf gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThüKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden.
  4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Emleben, den 28.06.2024

gez.

Kalisch                         

Bürgermeister