Haushaltssatzung der Gemeinde Herrenhof für das Haushaltsjahr 2023


Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1. Durch den Gemeinderat wurde am 02.03.2023 mit Beschluss Nr. 02/2023 die Haushaltssatzung der Gemeinde Herrenhof für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 10.03.2023 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vorgelegt.

3. Mit Datum vom 20.03.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha die Eingangsbestätigung erteilt. Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO wird die Haushalts-satzung öffentlich bekannt gemacht.

4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

5. Die Haushaltssatzung 2023 liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO ab dem 02.05.2023 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Georgenthal, Tambacher Str. 2, Zimmer 108 zur Einsicht bis zum 17.05.2023 öffentlich aus und steht weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushalts-jahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung.