Die Friedhofsverwaltung informiert: Hinweise zu Grabschmuck auf Urnengemeinschaftsanlagen
Auf den Friedhöfen in den Ortschaften Catterfeld/Altenbergen, Engelsbach, Gospiteroda, Leina, Schönau v.d.W. und Wipperoda wurden Urnengräber mit Namenstafeln angelegt (namentliche Urnengemeinschaftsanlagen). Diese dienen der teilanonymen Beisetzung von Urnen auf einer dafür vorgesehenen Rasenfläche. Im Gegensatz zur anonymen Rasenbestattung verfügen diese Grabstätten über eine Namenstafel mit Daten der Verstorbenen, welche sich direkt ebenerdig im Rasen befindet.
Die Pflege und Unterhaltung der Friedhöfe obliegt der Gemeinde. Die Namenstafeln wurden so angelegt, dass diese mit dem Rasenmäher überfahrbar sind und somit die Arbeit unserer Bauhofmitarbeiter erleichtert wird. Leider wird dies immer schwieriger, da viele dieser Gräber mit Pflanzschalen, Blumenvasen u.ä. versehen wurden, welche auf und neben der Namenstafel abgestellt wurden. Dies ist nicht zulässig. Mit den Jahren hat sich ein richtiger Kult entwickelt und die Grabplatten werden mit Schalen und Figuren überladen. Dies behindert die Arbeit unserer Bauhofmitarbeiter bei der nun anstehenden Grasmahd außerordentlich. Deshalb wird darum gebeten, die Namenstafeln leer zu räumen und dauerhaft freizuhalten. Die Bauhofmitarbeiter sind angehalten, nur dann zu mähen, wenn rund um die Namenstafeln alles beräumt wurde und die nötige Platzfreiheit besteht. Pflanzschalen und Blumenschmuck können am Gedenkstein für anonyme Bestattungen abgelegt werden.
Ordnungsamt / Friedhofsverwaltung