Bekanntmachung zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses des Ratsreferendums der Gemeinde Emleben am 23.02.2025
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 567
Zahl der Abstimmenden: 498
Wahlbeteiligung: 87,8 %
Ungültige Stimmabgaben: 7
Gültige Stimmabgaben: 491
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
„Sind Sie dafür, dass Windenergie-Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Emleben errichtet werden dürfen?“ |
Stimmen |
JA |
153 |
NEIN |
338 |
Zusammen |
491 |
Jeder Abstimmungsberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Abstimmungsergebnisses die Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Abstimmungsanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Georgenthal, 06.03.2025
Gez. Frank
Abstimmungsleitung