Angliederungsjagdgenossenschaft Altenbergen / Catterfeld – Einladung zur Mitgliederversammlung
Vorgesehene Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Bestätigung der Tagesordnung
- Bericht des Notvorstandes
- Bericht des Kassenführers
- Bericht der Kassenprüfer
- Beschluss über die Feststellung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2024 / 2025
- Beschluss über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2024 / 2025
- Beschluss über die Entlastung des Notvorstandes und des Kassenführers für das abgelaufene Jagdjahr 2024 / 2025
- Kosten der vorübergehenden Geschäftsführung gemäß § 11 ThJG
- Wahlen
- Wahl eines Jagdvorstehers
- Wahl eines Stellvertreters des Jagdvorstehers
- Verschiedenes
Hinweise:
Bei Verhinderung kann sich ein Mitglied der Angliederungsjagdgenossenschaft gemäß § 8 der Satzung durch folgende volljährige bevollmächtigte Personen vertreten lassen: seinen Ehegatten, einen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, eine in seinem Dienst beschäftigte Person oder durch einen derselben Angliederungsgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen. Für die Erteilung der Vollmacht für genannten Personen ist die schriftliche Form erforderlich, sofern nicht bereits eine gesetzliche oder organschaftliche Vertretungsvollmacht besteht. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Gemäß § 3 der Satzung der Angliederungsjagdgenossenschaft sind dem Jagdvorsteher Eigentumsveränderungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mitgliedschaft in der Angliederungsjagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums.
F.Hofmann
Bürgermeister der Gemeinde Georgenthal
Notvorstand