Amtliche Bekanntmachung

Hiermit wird die Gebührensatzung zur Satzung der Landgemeinde Georgenthal für den „Waldfriedhof Georgenthal / Thüringer Wald“ (Gebührensatzung Waldfriedhof) öffentlich bekannt gemacht.

>> Link zur Gebührensatzung Waldfriedhof<<

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
1. Durch den Gemeinderat wurde am 05.11.2024 mit Beschluss Nr. 71/2024 die
Gebührensatzung zur Satzung der Landgemeinde Georgenthal für den „Waldfriedhof
Georgenthal / Thüringer Wald“ (Gebührensatzung Waldfriedhof) beschlossen.
2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 11.11.2024 mit der Bitte um
Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.
3. Mit Datum vom 21.11.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha
gem. § 21 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz ThürKO die Eingangsbestätigung in der jeweils
gültigen Fassung zu o.g. Satzung erteilt. Die Satzung darf gem. § 21 Abs. 3 Satz 3
ThüKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt
gemacht werden.
4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die
Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu
machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach
dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.


Georgenthal, den 27.11.2024

gez.
Hofmann
Bürgermeister