Amtliche Bekanntmachung der Landgemeinde Georgenthal

Hiermit wird die Haushaltssatzung der Landgemeinde Georgenthal für das Haushaltsjahr 2024 öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

  1. Durch den Gemeinderat wurde am 19.12.2023 mit Beschluss Nr. 107/2023 die Haushaltssatzung der Landgemeinde Georgenthal für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
  2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 21.12.2023 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vorgelegt.
  3. Mit Datum vom 12.01.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha die Eingangsbestätigung erteilt. Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.
  4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
  5. Die Haushaltssatzung 2024 liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO ab dem 19.02.2024 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Georgenthal, Tambacher Str. 2, Zimmer 108 zur Einsicht bis zum 04.03.2023 öffentlich aus und steht weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Georgenthal, den 02.02.2024

gez. Hofmann - Siegel -
Bürgermeister