Beschluss des Gemeinderates Emleben Nr. 40/2023

Betr.: Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“ einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben beschließt in seiner Sitzung am 27.12.2023:

Der Bürgermeister der Gemeinde Emleben wird ermächtigt, den Durchführungsvertrag in der vorliegenden Form im Namen der Gemeinde Emleben zu unterzeichnen. Der Durchführungsvertrag besteht aus den Textteil sowie den Anlagen 1-4.

Beratungsergebnis

  • Stimmabgabe: offen
  • Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 8
  • Stimmberechtigt: 9
  • Anwesende Stimmberechtigte: 7
  • Ja - Stimmen: 7
  • Nein - Stimmen: keine
  • Enthaltungen: keine

Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) – in der derzeit gültigen Fassung – war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.

Emleben, den 05.01.2024
Kalisch
Bürgermeister - Siegel -