Beschluss des Gemeinderates Emleben Nr. 33/2023

Betr.: Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle mit der Landgemeinde Georgenthal und Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Unterzeichnung der hierzu erforderlichen Zweckvereinbarung

Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2023:

Die Gemeinde Emleben und die Landgemeinde Georgenthal bilden eine gemeinsame Schiedsstelle gemäß § 1 ThürSchStG. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür erforderliche Zweckvereinbarung mit der Landgemeinde Georgenthal abzuschließen.

Beratungsergebnis

  • Stimmabgabe: offen
  • Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 8
  • Stimmberechtigt: 9
  • Anwesende Stimmberechtigte: 8
  • Ja - Stimmen: 8
  • Nein - Stimmen: keine
  • Enthaltungen: keine

Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) – in der derzeit gültigen Fassung – war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.

Emleben, den 15.12.2023
Kalisch
Bürgermeister - Siegel -