Beschluss des Gemeinderates Emleben Nr. 31/2023

Betr.: Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“

Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2023:

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben billigt den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“ und beschließt, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu veröffentlichen. Für den Planbereich ist der Planvorentwurf vom Dezember 2023 maßgebend.

Folgende Änderungen wurden gegenüber dem Entwurf vorgenommen und in den 2. Entwurf eingearbeitet:

  • lagemäßige Änderung der Ausgleichsmaßnahme A 2
  • Ergänzung von Hinweisen (Erdarbeiten)/redaktionelle Änderung der Planzeichnung (Herstellung der Übereinstimmung der GRZ zwischen Begründung-Planzeichnung aufgrund Übertragungsfehler)

2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplans – bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung – wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt.

3. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nur zu den Änderungen während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

4. Die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Veröffentlichung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB digital zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die Änderungen sowie die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Veröffentlichung und der zusätzlichen öffentlichen Auslage nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den Änderungen abgegeben werden können.

5. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu integrieren und wird mit veröffentlicht.

6. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besitzt eine Größe von ca. 0,67 ha und umfasst folgende Flurstücke der Flur 1 der Gemarkung Emleben:

  • 345/10 (teilweise); 345/11; 345/3 (teilweise)

externe Kompensationsmaßnahme

  • Ausgleichsmaßnahme A 1: Sanierung und Nachpflanzung Streuobstwiese
    Flurstücke 1353 und 1354 in der Flur 5 der Gemarkung Emleben (3.550 m² Fläche)

  • Ausgleichsmaßnahme A 2: Ergänzung Streuobstwiese
    Flurstücke 1170/3 in der Flur 5 der Gemarkung Emleben (1.000 m² Fläche)

Für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der als Anlage enthaltene Lageplan maßgebend:

Auszug: Thüringen Viewer (entnommen – 28.08.2023) – unmaßstäblich

Beratungsergebnis

  • Stimmabgabe: offen
  • Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 8
  • Stimmberechtigt: 9
  • Anwesende Stimmberechtigte: 8
  • Ja - Stimmen: 8
  • Nein - Stimmen: keine
  • Enthaltungen: keine

Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) – in der derzeit gültigen Fassung – war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.

Emleben, den 15.12.2023
Kalisch
Bürgermeister - Siegel -