Bekanntmachungen

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Haushaltssatzung der Landgemeinde Georgenthal für das Haushaltsjahr 2023


Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

  1. Durch den Gemeinderat wurde am 23.03.2023 mit Beschluss Nr. 19/2023 die Haushaltssatzung der Landgemeinde Georgenthal für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

  2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 27.03.2023 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vorgelegt.

  3. Mit Datum vom 31.03.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha die Eingangsbestätigung erteilt. Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.

  4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

  5. Die Haushaltssatzung 2023 liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO ab dem 15.05.2023 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Georgenthal, Tambacher Str. 2, Zimmer 108 zur Einsicht bis zum 31.05.2023 öffentlich aus und steht weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung.

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Haushaltssatzung der Gemeinde Emleben für das Haushaltsjahr 2023


Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

  1. Durch den Gemeinderat wurde am 13.03.2023 mit Beschluss Nr. 5/2023 die Haushaltssatzung der Gemeinde Emleben für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

  2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 20.03.2023 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vorgelegt.

  3. Mit Datum vom 30.03.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha die Eingangsbestätigung erteilt. Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.

  4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

  5. Die Haushaltssatzung 2023 liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO ab dem 15.05.2023 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Georgenthal, Tambacher Str. 2, Zimmer 108 zur Einsicht bis zum 31.05.2023 öffentlich aus und steht weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung.

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Haushaltssatzung der Gemeinde Herrenhof für das Haushaltsjahr 2023


Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1. Durch den Gemeinderat wurde am 02.03.2023 mit Beschluss Nr. 02/2023 die Haushaltssatzung der Gemeinde Herrenhof für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 10.03.2023 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vorgelegt.

3. Mit Datum vom 20.03.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha die Eingangsbestätigung erteilt. Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO wird die Haushalts-satzung öffentlich bekannt gemacht.

4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

5. Die Haushaltssatzung 2023 liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO ab dem 02.05.2023 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Georgenthal, Tambacher Str. 2, Zimmer 108 zur Einsicht bis zum 17.05.2023 öffentlich aus und steht weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushalts-jahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung.

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Angliederungsjagdgenossenschaft Altenbergen / Catterfeld

Die Beschlüsse der letzten Mitgliederversammlung der Jagdgenossen der Angliederungsjagdgenossenschaft Altenbergen/Catterfeld vom 30.03.2022

Beschluss Nr. 01 / 2022:
Beschluss über die Feststellung des Reinertrages aus der Jagdnutzung der Jagdjahre 2019/2020; 2020/2021; 2021/2022

Beschluss Nr. 02 / 2022:
Beschluss über die Auszahlung des Reinertrages aus der Jagdnutzung der Jagdjahre 2019/2020; 2020/2021; 2021/2022

Beschluss Nr. 03 / 2022:
Beschluss über die Entlastung des Vorstandes, des Vorsitzenden und des Kassenführers für die abgelaufenen Jagdjahre 2019/2020; 2020/2021; 2021/2022

Beschluss Nr. 04 / 2022:
Beschluss über die Änderung der Satzung der Angliederungsjagdgenossenschaft werden hiermit veröffentlicht. Die Beschlüsse treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Beschlüsse und das Protokoll der Mitgliederversammlung können von Berechtigten in der Gemeindeverwaltung Georgenthal, in 99887 Georgenthal, Tambacher Straße 02, während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, über den Zeitraum von zwei Wochen ab Erscheinungstag der Veröffentlichung, eingesehen werden.

F. Hofmann

Bürgermeister der Gemeinde Georgenthal

Notvorstand gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 BJagdG

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Offenlegung der Fortführung des Liegenschaftskatasters - Ortschaft Catterfeld

Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, wurde das Liegenschaftskataster für Flurstück 780, Flur 2, Gemarkung Catterfeld, Gemeinde Georgenthal (Aktenzeichen 53077622) fortgeführt.

 

Der Fortführungsnachweis 115 kann von den Grundstückseigentümern, den Inhabern grundstücks-gleicher Rechte und den Rechtsnachfolgern vom 30. Mai 2023 bis 29. Juni 2023 in der Zeit

  • montags bis donnerstags von 09:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 14:30 Uhr
  • freitags von 09:00 - 11:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 0361 574016000) im Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, Schloßberg 1, 99867 Gotha eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung des Fortführungsnachweises bekannt gegeben.

Im Auftrag
gez. Katja Stein, Referatsbereichsleiterin

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