Bekanntmachungen

Bekanntmachungen

Einladung zur Mitgliederversammlung Jagdgenossenschaft Georgenthal II „Vitzerod“

Die Jagdgenossenschaft Georgenthal II „Vitzerod“ führt
am Freitag, dem 12. April 2024 um 18:00 Uhr
im Gemeindesaal in Drei Gleichen/OT Wechmar, Dorfplatz 1,
ihre turnusmäßige, nicht öffentliche Jahreshauptversammlung durch.

Artikel lesen
Bekanntmachungen

Frühjahrsversammlung des Thüringer Waldbesitzerverbands

Der Waldbesitzerverband und das Forstamt Finsterbergen laden am 11. April 2024 gemeinsam ein.

Artikel lesen
Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung der Landgemeinde Georgenthal

Hiermit wird die Haushaltssatzung der Landgemeinde Georgenthal für das Haushaltsjahr 2024 öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

  1. Durch den Gemeinderat wurde am 19.12.2023 mit Beschluss Nr. 107/2023 die Haushaltssatzung der Landgemeinde Georgenthal für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
  2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 21.12.2023 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vorgelegt.
  3. Mit Datum vom 12.01.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha die Eingangsbestätigung erteilt. Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.
  4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
  5. Die Haushaltssatzung 2024 liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO ab dem 19.02.2024 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Georgenthal, Tambacher Str. 2, Zimmer 108 zur Einsicht bis zum 04.03.2023 öffentlich aus und steht weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Georgenthal, den 02.02.2024

gez. Hofmann - Siegel -
Bürgermeister

Artikel lesen
Bekanntmachungen

Haushaltssatzung der Gemeinde Georgenthal (Landkreis Gotha) für das Haushaltsjahr 2024

>> Link zur Haushaltssatzung 2024 <<

Auf Grund des § 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Georgenthal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

                 in den Einnahmen und

                 Ausgaben mit                 18.516.300 €

und im Vermögenshaushalt

                 in den Einnahmen und

                 Ausgaben mit                  4.899.570 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitonen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 2.724.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)             300  v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                             400  v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                           400  v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Erheblichkeitsgrenze im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 234.000 € im Einzelfall festgelegt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft


Georgenthal, den 02.02.2024
Gemeinde Georgenthal
Hofmann
Bürgermeister – Siegel –

Amtliche Fußnoten:

1.) Bei Haushaltssatzungen für zwei Haushaltsjahre sind Festsetzungen für die einzelnen Jahre jeweils nebeneinander oder
     untereinander anzugeben.
2.)
a) Falls die Hebesätze für die Grundsteuer in einer Hebesatz-Satzung festgesetzt wurden (§ 25 Abs. 2 GrStG), ist die
    Festsetzung in § 4 zu streichen. Die Hebesätze können in die nachrichtlichen Angaben (s. Buchst. c) mit einbezogen werden.
b) Entsprechend ist zu verfahren, wenn die Hebesätze für die Gewerbesteuer in einer Hebesatz- Satzung festgesetzt wurden
    (§ 16 Abs. 2 und § 25 Abs. 5 Satz 2 GewStG).
c) Die hier nicht festgesetzten gemeindlichen Abgaben können am Ende der Haushaltssatzung nachrichtlich aufgeführt werden.
3.) Unter § 6 können weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan beziehen,
     aufgenommen werden.

Artikel lesen
Bekanntmachungen

Die Friedhofsverwaltung informiert:

Wir möchten Sie darüber informieren, dass auf dem Friedhof der Gemeinde Emleben in der Zeit vom

18. – 22. März 2024

die jährliche Grabmalprüfung durch die Fa. KMD, Sven Trutschel, Geratal, durchgeführt wird. Der angegebene Termin erfolgt vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen.

Ordnungsamt/Friedhofsverwaltung

Artikel lesen