Die Finanzverwaltung informiert:
Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform
Wir bitten alle Steuerpflichtigen bis zum Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheides keine Zahlungen an die Gemeinden zu leisten und auch bestehende Daueraufträge bei Ihrer Bank zu löschen. Nur somit kann eine korrekte und zeitnahe Zuordnung von Einzahlungen gewährleistet werden. Erteilte SEPA-Basislastschriftmandate behalten auch für die Grundsteuer ab 2025 ihre Gültigkeit.
Die Umsetzung der Grundsteuerreform geht für die Gemeinden Georgenthal und Emleben in die Endphase. Es ist vorgesehen, den Hebesatz der Gemeinde so anzupassen, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ist. Einnahmen aus der Grundsteuer 2025 sollten den Einnahmen der Grundsteuer aus 2024 entsprechen. Die vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge werden seitens der Gemeinde verarbeitet. Im Moment werden alle Messbeträge zugeordnet, um das Aufkommen der Grundsteuer zu ermitteln. Sobald alle Messbeträge vollständig vom Finanzamt an die Gemeinde übermittelt wurden, wird der Hebesatz für die Grundsteuer 2025 neu kalkuliert. Der Hebesatz wird anschließend per Hebesatzsatzung vom Gemeinderat beschlossen. Nach der vollständigen Verarbeitung der Daten erhält jeder Grundsteuerpflichtige einen neuen Grundsteuerbescheid. Alle vorher erlassenen Grundsteuerbescheide sind ab 01.01.2025 nicht mehr rechtskräftig und kassenunwirksam.
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