Bekanntmachungen

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Einladung Jahreshauptversammlung Jagdgenossenschaft Catterfeld/ Altenbergen

Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Catterfeld / Altenbergen findet

am Freitag, dem 05.04.2024 um 17:00 Uhr

in der Gaststätte „Schillershöhe“

in Georgenthal / OT Catterfeld statt.

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Bekanntmachungen

Einladung Jagdgenossenschaft Emleben

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Emleben lädt alle Landeigentümer zur Genossenschaftsversammlung
am Freitag, dem 12. April 2024 um 18:00 Uhr in die Gaststätte „Zur Erholung" ein.

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Amtliche Bekanntmachung 1. Änderung der Gebührensatzung der Kindertageseinrichtungen

>> Link zur 1. Änderung der Gebührensatzung der Kindertageseinrichtungen <<

Hiermit wird die

Satzung zur 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Landgemeinde Georgenthal

öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

  1. Durch den Gemeinderat wurde am 08.02.2024 mit Beschluss Nr. 02/2024 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Landgemeinde Georgenthal beschlossen.
  2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 09.02.2024 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.
  3. Mit Datum vom 26.02.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha gem. § 21 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz ThürKO die Eingangsbestätigung in der jeweils gültigen Fassung zu o.g. Satzung erteilt. Die Satzung darf gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThüKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden.
  4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Georgenthal, den 28.02.2024

gez.

Hofmann                      

Bürgermeister

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Amtliche Bekanntmachung 1. Änderung der Benutzungssatzung der Kindertageseinrichtungen

>> Link zur 1. Änderung der Benutzungssatzung der Kindertageseinrichtungen<<

Hiermit wird die

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Landgemeinde Georgenthal

öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

  1. Durch den Gemeinderat wurde am 08.02.2024 mit Beschluss Nr. 1/2024 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Landgemeinde Georgenthal beschlossen.
  2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 09.02.2024 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.
  3. Mit Datum vom 26.02.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha gem. § 21 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz ThürKO die Eingangsbestätigung in der jeweils gültigen Fassung zu o.g. Satzung erteilt. Die Satzung darf gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThüKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden.
  4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Georgenthal, den 28.02.2024

gez.

Hofmann                      

Bürgermeister

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Amtliche Bekanntmachung 5. Änderung der Hauptsatzung

>> Link zur Hauptsatzung, 5. Änderung <<

Hiermit wird die

Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Landgemeinde Georgenthal

öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

  1. Durch den Gemeinderat wurde am 08.02.2024 mit Beschluss Nr. 3/2024 die Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Landgemeinde Georgenthal beschlossen.
  2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 09.02.2024 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.
  3. Mit Datum vom 26.02.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha gem. § 21 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz ThürKO die Eingangsbestätigung in der jeweils gültigen Fassung zu o.g. Satzung erteilt. Die Satzung darf gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThüKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden.
  4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Georgenthal, den 28.02.2024

gez.

Hofmann  

Bürgermeister              

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