Amtliche Bekanntmachung über die Genehmigung der Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinden Emleben und der Gemeinde Georgenthal über die Aufnahme von Kindern in den Kindergarten der Gemeinde Emleben mit Wirkung zum 31.12.2025.
Die oben genannte Zweckvereinbarung vom 15.12.2020 wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Gotha mit Bescheid vom 15.02.2021 genehmigt. Die Bekanntmachung der Zweckvereinbarung und ihrer Genehmigung erfolgte im Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 18.03.2021.
Die form- und fristgerechte Kündigungserklärung der Gemeinde Georgenthal hat die Aufhebung der Zweckvereinbarung mit Wirkung zum 31.12.2025 zur Folge. Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt gotha hat die Aufhebung der Zweckvereinbarung gemäß 3 13 Abs. 2 sowie 3 46 Abs.1 Satz Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit mit Bescheid vom 23.01.2025 genehmigt.
Gotha, den 18.02.2025
gez. Eckert
Landrat