Bekanntmachungen

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Bekanntmachung der Angliederungsjagdgenossenschaft Altenbergen/Catterfeld

Sitz: 99887 Georgenthal, OT Schönau v.d.W., Ortsstraße 10

Die Beschlüsse der letzten Mitgliederversammlung der Jagdgenossen der Angliederungsjagdgenossenschaft Altenbergen / Catterfeld vom 20.03.2024

Beschluss Nr. 01 / 2024:
Beschluss über die Feststellung des Reinertrages aus der Jagdnutzung des Jagdjahres 2023/2024

Beschluss Nr. 02 / 2024:
Beschluss über die Auszahlung des Reinertrages aus der Jagdnutzung des Jagdjahres 2023/2024

Beschluss Nr. 03 / 2024:
Beschluss über die Entlastung des Notvorstandes und des Kassenführers für das Jagdjahr 2023/2024

Beschluss Nr. 04 / 2024:
Beschluss über Aufwandsentschädigungen

werden hiermit veröffentlicht. Die Beschlüsse treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Beschlüsse und das Protokoll der Mitgliederversammlung können von Berechtigten in der Gemeindeverwaltung Georgenthal, in 99887 Georgenthal, Tambacher Straße 02, Zimmer 108 (Sekretariat) während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, vom 29.04. bis zum 10.05.2024 eingesehen werden.

F. Hofmann
Bürgermeister der Gemeinde Georgenthal
Notvorstand

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Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Georgenthal

Hiermit lade ich alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Georgenthal zu unserer Mitgliederversammlung recht herzlich ein.

Mittwoch, den 24.04. 2024
Gasthaus „Zur Aue“ in Herrenhof
Georgenthaler Straße 32

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Hinweis der Friedhofsverwaltung:

Urnengemeinschaftsanlagen dienen der anonymen Bestattung. Blumenschmuck und bepflanzte Schalen können an der Fläche vor den Gedenksteinen abgelegt werden.

Wir möchten jedoch darum bitten, dass verwelkter oder unansehnlicher Blumenschmuck selbständig entfernt wird. Derzeit liegen z.B. noch Grabgestecke von Totensonntag am Gedenkstein auf dem Friedhof Hohenkirchen. Dies ist angesichts des nahenden Frühlings nicht mehr zeitgemäß und sollte umgehend entfernt werden.

 

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Öffentliche Bekanntmachung des

Gewässerunterhaltungsverbandes (GUV) Hörsel/Nesse über die Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung

Im Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUV) vom 28.05.2019 und auf Grundlage des § 31 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in Verbindung mit § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wurde festgelegt, dass die Unterhaltungspflicht der Gewässer 2. Ordnung im Freistaat Thüringen, ab dem 01.01.2020 durch die gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände erfolgt. Die in den Zuständigkeitsbereich des GUV Hörsel/Nesse fallenden Gewässer finden Sie auf unserer Internetseite (www.guv-hoersel-nesse.de) in der Rubrik – Downloads – Verbandsgebiet.

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Einladung zur Einwohnerversammlung für die Einwohner der Landgemeinde Georgenthal

Entsprechend § 15 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung findet

am Donnerstag, dem 11.04.2024, um 18:00 Uhr

im Gasthaus „Schillers Höhe“
Am Denkmal 2
OT Catterfeld
99887 Georgenthal

eine Einwohnerversammlung statt.

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