Die Jagdgenossenschaft Georgenthal II „Vitzerod“ führt am Freitag, dem 12. April 2024 um 18:00 Uhr im Gemeindesaal in Drei Gleichen/OT Wechmar, Dorfplatz 1, ihre turnusmäßige, nicht öffentliche Jahreshauptversammlung durch.
Amtliche Bekanntmachung der Landgemeinde Georgenthal
Hiermit wird die Haushaltssatzung der Landgemeinde Georgenthal für das Haushaltsjahr 2024 öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
Durch den Gemeinderat wurde am 19.12.2023 mit Beschluss Nr. 107/2023 die Haushaltssatzung der Landgemeinde Georgenthal für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 21.12.2023 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vorgelegt.
Mit Datum vom 12.01.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha die Eingangsbestätigung erteilt. Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Die Haushaltssatzung 2024 liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO ab dem 19.02.2024 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Georgenthal, Tambacher Str. 2, Zimmer 108 zur Einsicht bis zum 04.03.2023 öffentlich aus und steht weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Auf Grund des § 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Georgenthal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 18.516.300 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 4.899.570 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitonen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 2.724.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 400 v.H.
2. Gewerbesteuer 400 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Erheblichkeitsgrenze im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 234.000 € im Einzelfall festgelegt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft
Georgenthal, den 02.02.2024 Gemeinde Georgenthal Hofmann Bürgermeister – Siegel –
Amtliche Fußnoten:
1.) Bei Haushaltssatzungen für zwei Haushaltsjahre sind Festsetzungen für die einzelnen Jahre jeweils nebeneinander oder untereinander anzugeben. 2.) a) Falls die Hebesätze für die Grundsteuer in einer Hebesatz-Satzung festgesetzt wurden (§ 25 Abs. 2 GrStG), ist die Festsetzung in § 4 zu streichen. Die Hebesätze können in die nachrichtlichen Angaben (s. Buchst. c) mit einbezogen werden. b) Entsprechend ist zu verfahren, wenn die Hebesätze für die Gewerbesteuer in einer Hebesatz- Satzung festgesetzt wurden (§ 16 Abs. 2 und § 25 Abs. 5 Satz 2 GewStG). c) Die hier nicht festgesetzten gemeindlichen Abgaben können am Ende der Haushaltssatzung nachrichtlich aufgeführt werden. 3.) Unter § 6 können weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan beziehen, aufgenommen werden.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass auf dem Friedhof der Gemeinde Emleben in der Zeit vom
18. – 22. März 2024
die jährliche Grabmalprüfung durch die Fa. KMD, Sven Trutschel, Geratal, durchgeführt wird. Der angegebene Termin erfolgt vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen.
Die Verwaltung der Landgemeinde, das Bürgerbüro in Schönau v.d.W. sowie die Touristinformation in Georgenthal sind am 15.05.2026 für den Besucherverkehr geschlossen.
Das Wahlbüro in der Verwaltung ist an diesem Tag jedoch von 09:00 - 18:00 Uhr geöffnet.
Für die Bürgermeisterwahl am 28.06.2026 sucht die Landgemeinde Georgenthal Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen der Landgemeinde. Bitte senden Sie uns Ihre Interessensbekundung an wahlen@georgenthal.de.