Bekanntmachungen

Corona-News

Allgemeinverfügung des Landkreises Gotha bis 24.11.2021 (Warnstufe 3)

Infolge des Wechsels in die Warnstufe 3 gem. Frühwarnsystem des Freistaates Thüringen hat der Landkreis Gotha am 30.10.2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, deren Regelungen bis 24.11.2021 gelten.

Die Lesefassung der Allgemeinverfügung können Sie dem Download entnehmen.

Eine Übersicht der aktuellen Zahlen der Coronavirus-Infektionen im Landkreis Gotha sowie die pandemische Entwicklung im Zeitverlauf finden Sie unter:

https://www.landkreis-gotha.de/

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Corona-News

Freibäder öffnen ohne Gästezahlbeschränkung

Ab Samstag, dem 19.06.2021, entfällt die bisher gegoltene und coronabedingte Gästezahlbeschränkung in den Freibädern.  

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Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Ministeriums liegt uns nun vor. Es tritt am 23. April 2021 in Kraft.
Darin wird regelt, dass wenn der „Schwellenwert von 165 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im Landkreis oder der kreisfreien Stadt an DREI aufeinanderfolgenden Tagen überschritten ist, die im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt gelegenen Kindertageseinrichtungen ab dem übernächsten Tag zu schließen“ sind.

Lesen Sie weiter unter Download.

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Corona-News

Schließung der Kindertagesstätten - Phase Rot

Neue Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum 22.03.2021 in Kraft.

I           Kindertageseinrichtungen

            Schulen

sind ab dem 22. März 2021 geschlossen zu halten

II          eine Notbetreuung in den Kindergärten ist entsprechend den §§ 20, 42 und 43 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO abzusichern

Regelungen des §3 „Betretungs- und Teilnahmeverbot“:

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Corona-News

Aktualisierung der Einschränkungen in den Kindergärten

Die Kindertagesbetreuung im Freistaat Thüringen wird am 22.02.2021 in der Stufe Gelb, im eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz, wiedereröffnet
Das Thüringer Kabinett hat am Dienstag, den 16.02.2021, den schrittweisen Wiederbeginn in den eingeschränkten Regelbetrieb an Schulen und Kindergärten in Thüringen beschlossen. Die notwendigen Änderungen der Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung treten am 19. Februar in Kraft. Die neue Verordnung hat die bislang geltende zum 15. Februar 2021 abgelöst und hat eine Gültigkeit bis vorerst 30. Juli 2021.

 

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