Bekanntmachungen

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet PV-Freiflächenanlage „Im Vitzerod“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Georgenthal hat in seiner Sitzung am 04.10.2022 (Beschluss-Nr. 57/2022) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaikanlage für das Sondergebiet PV-Freiflächenanlage „Im Vitzerod“ für das im Plan dargestellte Gebiet beschlossen.

Lageplan mit Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes in einer Größe von ca. 16 ha umfasst die Fläche des Grundstückes der Gemarkung Georgenthal, Flur 13, Flurstück 65/51.

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Flächen für erneuerbare Energien im Gemeindegebiet.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll Baurecht für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage inkl. der für den technischen Betrieb notwendigen bauliche Anlagen geschaffen werden. Für den Geltungsbereich soll ein Sondergebiet mit entsprechenden Nutzungsfestsetzungen ausgewiesen werden.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich gemäß §3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 31.07.2023 bis einschließlich 31.08.2023

in der Gemeindeverwaltung Georgenthal, Tambacher Str. 2, Bauamt, Raum 203, während folgender Dienstzeiten

Montag                   09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag                 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag            09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag                    09:00 – 12:00 Uhr

frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Georgenthal unter https://www.georgenthal.de/rathaus/bauleitplanung/ des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der vorgenannten Auslegungsfrist hat jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Entsprechende Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Georgenthal deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden gemäß §4 Abs. 1 BauGB parallel beteiligt.

F. Hofmann
Bürgermeister

 

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Haushaltssatzung der Landgemeinde Georgenthal für das Haushaltsjahr 2023


Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

  1. Durch den Gemeinderat wurde am 23.03.2023 mit Beschluss Nr. 19/2023 die Haushaltssatzung der Landgemeinde Georgenthal für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

  2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 27.03.2023 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vorgelegt.

  3. Mit Datum vom 31.03.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha die Eingangsbestätigung erteilt. Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.

  4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

  5. Die Haushaltssatzung 2023 liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO ab dem 15.05.2023 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Georgenthal, Tambacher Str. 2, Zimmer 108 zur Einsicht bis zum 31.05.2023 öffentlich aus und steht weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung.

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Haushaltssatzung der Gemeinde Emleben für das Haushaltsjahr 2023


Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

  1. Durch den Gemeinderat wurde am 13.03.2023 mit Beschluss Nr. 5/2023 die Haushaltssatzung der Gemeinde Emleben für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

  2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 20.03.2023 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vorgelegt.

  3. Mit Datum vom 30.03.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha die Eingangsbestätigung erteilt. Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.

  4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

  5. Die Haushaltssatzung 2023 liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO ab dem 15.05.2023 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Georgenthal, Tambacher Str. 2, Zimmer 108 zur Einsicht bis zum 31.05.2023 öffentlich aus und steht weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung.

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Haushaltssatzung der Gemeinde Herrenhof für das Haushaltsjahr 2023


Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1. Durch den Gemeinderat wurde am 02.03.2023 mit Beschluss Nr. 02/2023 die Haushaltssatzung der Gemeinde Herrenhof für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 10.03.2023 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vorgelegt.

3. Mit Datum vom 20.03.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha die Eingangsbestätigung erteilt. Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO wird die Haushalts-satzung öffentlich bekannt gemacht.

4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

5. Die Haushaltssatzung 2023 liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO ab dem 02.05.2023 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Georgenthal, Tambacher Str. 2, Zimmer 108 zur Einsicht bis zum 17.05.2023 öffentlich aus und steht weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushalts-jahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung.

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Angliederungsjagdgenossenschaft Altenbergen / Catterfeld

Die Beschlüsse der letzten Mitgliederversammlung der Jagdgenossen der Angliederungsjagdgenossenschaft Altenbergen/Catterfeld vom 30.03.2022

Beschluss Nr. 01 / 2022:
Beschluss über die Feststellung des Reinertrages aus der Jagdnutzung der Jagdjahre 2019/2020; 2020/2021; 2021/2022

Beschluss Nr. 02 / 2022:
Beschluss über die Auszahlung des Reinertrages aus der Jagdnutzung der Jagdjahre 2019/2020; 2020/2021; 2021/2022

Beschluss Nr. 03 / 2022:
Beschluss über die Entlastung des Vorstandes, des Vorsitzenden und des Kassenführers für die abgelaufenen Jagdjahre 2019/2020; 2020/2021; 2021/2022

Beschluss Nr. 04 / 2022:
Beschluss über die Änderung der Satzung der Angliederungsjagdgenossenschaft werden hiermit veröffentlicht. Die Beschlüsse treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Beschlüsse und das Protokoll der Mitgliederversammlung können von Berechtigten in der Gemeindeverwaltung Georgenthal, in 99887 Georgenthal, Tambacher Straße 02, während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, über den Zeitraum von zwei Wochen ab Erscheinungstag der Veröffentlichung, eingesehen werden.

F. Hofmann

Bürgermeister der Gemeinde Georgenthal

Notvorstand gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 BJagdG

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