Bekanntmachungen

Corona-News

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Ministeriums liegt uns nun vor. Es tritt am 23. April 2021 in Kraft.
Darin wird regelt, dass wenn der „Schwellenwert von 165 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im Landkreis oder der kreisfreien Stadt an DREI aufeinanderfolgenden Tagen überschritten ist, die im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt gelegenen Kindertageseinrichtungen ab dem übernächsten Tag zu schließen“ sind.

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Corona-News

Schließung der Kindertagesstätten - Phase Rot

Neue Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum 22.03.2021 in Kraft.

I           Kindertageseinrichtungen

            Schulen

sind ab dem 22. März 2021 geschlossen zu halten

II          eine Notbetreuung in den Kindergärten ist entsprechend den §§ 20, 42 und 43 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO abzusichern

Regelungen des §3 „Betretungs- und Teilnahmeverbot“:

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Corona-News

Aktualisierung der Einschränkungen in den Kindergärten

Die Kindertagesbetreuung im Freistaat Thüringen wird am 22.02.2021 in der Stufe Gelb, im eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz, wiedereröffnet
Das Thüringer Kabinett hat am Dienstag, den 16.02.2021, den schrittweisen Wiederbeginn in den eingeschränkten Regelbetrieb an Schulen und Kindergärten in Thüringen beschlossen. Die notwendigen Änderungen der Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung treten am 19. Februar in Kraft. Die neue Verordnung hat die bislang geltende zum 15. Februar 2021 abgelöst und hat eine Gültigkeit bis vorerst 30. Juli 2021.

 

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Geänderte Öffnungszeiten der Verwaltung

Auf Grund der aktuellen Lage und den damit verbundenen Maßnahmen ist die Verwaltung
bis vorerst 07.03.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Wir sind jedoch bemüht, Ihre Anliegen weitestgehend zu bearbeiten und Fragen zu beantworten. Leider stehen auch uns momentan nicht alle Mitarbeiter/innen zur Verfügung. Um dennoch den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bieten wir Ihnen eine telefonische Terminvereinbarung an. Für dringende Angelegenheiten und Fragen steht Ihnen in der Zeit

Montag bis Donnerstag von         9:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag von                                     9:00 bis 11:00 Uhr

ein Service Telefon unter der Nummer 036253/38-101 zur Verfügung.

Ein/e Mitarbeiter/in wird Ihre Daten und Anliegen aufnehmen und an den entsprechenden Sachbearbeiter weiterleiten, der Sie dann zurückrufen wird. Wir bitten Sie Ihre Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Ihr Anliegen so konkret wie möglich anzugeben.

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit des E-Mail-Verkehrs. Die entsprechenden Mailadressen finden Sie unter dem Button: Rathaus > Verwaltung.

Die Bibliothek der Gemeinde Georgenthal ist auf Grund der Verordnung ebenso bis vorerst 07.03.2021 geschlossen.

 

 

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Aktualisierung der Einschränkungen in den Kindergärten

Regelungen für Kindertageseinrichtungen und Schulen
Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10.02.2021.

Diesen Beschluss können Sie bei der Thüringer Staatskanzlei unter: https://www.staatskanzlei-thueringen.de/medienservice/medieninformationen/detailseite/20-2021 finden. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben damit weiterhin gültig. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern.

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