Allgemeinverfügung des Landkreises Gotha bis 24.11.2021 (Warnstufe 3)
Infolge des Wechsels in die Warnstufe 3 gem. Frühwarnsystem des Freistaates Thüringen hat der Landkreis Gotha am 30.10.2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, deren Regelungen bis 24.11.2021 gelten.
Die Lesefassung der Allgemeinverfügung können Sie dem Download entnehmen.
Eine Übersicht der aktuellen Zahlen der Coronavirus-Infektionen im Landkreis Gotha sowie die pandemische Entwicklung im Zeitverlauf finden Sie unter:
https://www.landkreis-gotha.de/
Artikel lesen