Öffentliche Bekanntmachung Thüringer Landesverwaltungsamt AZ 140-1254-05-06/24 GTH
Enteignungsverfahren im Rahmen der Straßenbaumaßnahme „Sechsstreifiger Ausbau einschließlich Grunderneuerung der Bundesautobahn A 4 Eisenach - Dresden, Abschnitt Boxberg - Gotha“
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) führt 2025 wieder ein Messprogramm der Radonaktivitätskonzentration in Innenräumen durch. Interessierte Haus- und Wohnungseigentümer erhalten so die Möglichkeit, sich kostenfrei und einfach über die Radonsituation in ihren Wohnräumen zu informieren. Ziel der Messungen ist die Erweiterung der Datenbasis für die Einschätzung der Radonsituation in Thüringen. Laut einer neuen Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) können rechnerisch etwa 6 % (2800 pro Jahr) aller Lungenkrebstodesfälle in Deutschland Radon in Wohnräumen zugeschrieben werden. Die Messungen sind einfach durchführbar und für die Teilnehmer mit einem geringen Aufwand verbunden. Dazu werden kleine Exposimeter (Kunststoffdosen) per Post an die Teilnehmer zusammen mit einer Messanleitung verschickt und sollen für 1 Jahr in den Räumen aufgestellt werden. Die Ergebnisse der Messungen werden ausgewertet und Ihnen anschließend zugesandt. Anonymisiert fließen die Daten in die thüringenweite Statistik zur Radonsituation ein. Interessierte Haushalte können sich ab sofort bis zum 01.05.2025 für die Teilnahme am Messprogramm Online unter www.tlubn.thueringen.de oder per E-Mail beim TLUBN anmelden, ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Messprogramm besteht jedoch nicht. Fragen zum Messprogramm beantwortet das TLUBN unter der Radon - Hotline:
Telefon: 0361 573943943 E-Mail: radon-info@tlubn.thueringen.de Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau & Naturschutz Referat 63 Göschwitzer Straße 41 07745 Jena
Wir bitten alle Steuerpflichtigen bis zum Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheides keine Zahlungen an die Gemeinden zu leisten und auch bestehende Daueraufträge bei Ihrer Bank zu löschen. Nur somit kann eine korrekte und zeitnahe Zuordnung von Einzahlungen gewährleistet werden. Erteilte SEPA-Basislastschriftmandate behalten auch für die Grundsteuer ab 2025 ihre Gültigkeit.
Die Umsetzung der Grundsteuerreform geht für die Gemeinden Georgenthal und Emleben in die Endphase. Es ist vorgesehen, den Hebesatz der Gemeinde so anzupassen, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ist. Einnahmen aus der Grundsteuer 2025 sollten den Einnahmen der Grundsteuer aus 2024 entsprechen. Die vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge werden seitens der Gemeinde verarbeitet. Im Moment werden alle Messbeträge zugeordnet, um das Aufkommen der Grundsteuer zu ermitteln. Sobald alle Messbeträge vollständig vom Finanzamt an die Gemeinde übermittelt wurden, wird der Hebesatz für die Grundsteuer 2025 neu kalkuliert. Der Hebesatz wird anschließend per Hebesatzsatzung vom Gemeinderat beschlossen. Nach der vollständigen Verarbeitung der Daten erhält jeder Grundsteuerpflichtige einen neuen Grundsteuerbescheid. Alle vorher erlassenen Grundsteuerbescheide sind ab 01.01.2025 nicht mehr rechtskräftig und kassenunwirksam.
Hiermit wird die Gebührensatzung zur Satzung der Landgemeinde Georgenthal für den „Waldfriedhof Georgenthal / Thüringer Wald“ (Gebührensatzung Waldfriedhof) öffentlich bekannt gemacht.
Die Verwaltung der Landgemeinde, das Bürgerbüro in Schönau v.d.W. sowie die Touristinformation in Georgenthal sind am 15.05.2026 für den Besucherverkehr geschlossen.
Das Wahlbüro in der Verwaltung ist an diesem Tag jedoch von 09:00 - 18:00 Uhr geöffnet.
Für die Bürgermeisterwahl am 28.06.2026 sucht die Landgemeinde Georgenthal Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen der Landgemeinde. Bitte senden Sie uns Ihre Interessensbekundung an wahlen@georgenthal.de.