über die Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kleinsiedlungsgebiet Waldstraße“ im Ortsteil Petriroda gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal hat in seiner Sitzung vom 05.11.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kleinsiedlungsgebiet Waldstraße“ in der Fassung vom 05.08.2024 mit Begründung gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kleinsiedlungsgebiet Waldstraße“ in der Fassung vom 05.08.2024 mit Begründung werden im Zeitraum
vom 16.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025
auf der Internetseite der Landgemeinde Georgenthal unter folgendem Link:
https://www.georgenthal.de/Bekanntmachungen/auslegungen veröffentlicht und können dort von Jedermann eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können im vorgenannten Zeitraum die veröffentlichten Unterlagen im Bauamt der Gemeindeverwaltung (2. Obergeschoss) in der Tambacher Straße 2 in 99887 Georgenthal, während der folgenden Sprechzeiten:
Montag 9:00 – 11:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 11:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 11:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 9:00 – 11:00 Uhr
persönlich eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an bv1@georgenthal.de und/oder info@nh-projekt.de zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch während der Sprechzeiten der Bauverwaltung zur Niederschrift vorgebracht oder per Post an die Landgemeinde Georgenthal, Bauverwaltung, Tambacher Straße 2, 99887 Georgenthal gesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kleinsiedlungsgebiet Waldstraße“ unberücksichtigt bleiben können.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kleinsiedlungsgebiet Waldstraße“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 13 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar waren, abgesehen wird.
Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, Stellungnahmen zum Entwurf eingeholt. Zugleich werden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange schriftlich über die Veröffentlichung des Entwurfs in Kenntnis gesetzt.
Der räumliche Geltungsbereich der des Bebauungsplanes „Kleinsiedlungsgebiet Waldstraße“ ist zu Übersichtszwecken in folgendem Übersichtsplan dargestellt:
Quelle: GDI-Th
Georgenthal, den 13.12.2024
Gezeichnet
Florian Hofmann
Bürgermeister Landgemeinde